
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eine gute Zusammenarbeit beginnt
mit klaren Absprachen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Daniel Lernhart, tätig unter der Geschäftsbezeichnung Adhesiva Werbetechnik, nachfolgend «Adhesiva», und seinen Kunden.
Sie gelten für Privat- und Geschäftskunden sowie für Unternehmen, die Adhesiva als selbstständigen Freelancer beauftragen. Erfasst sind insbesondere Grafik- und Designarbeiten, Beschriftungen, Druckprodukte, Folierungen sowie Montage- und Demontagearbeiten.
Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde, sie einsehen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Massgebend für den Leistungsumfang sind die angenommene Offerte und ergänzende Vereinbarungen.
Zusätzliche Leistungen und nachträgliche Änderungswünsche werden separat vereinbart und verrechnet. Adhesiva informiert den Kunden vorgängig über die daraus entstehenden Mehrkosten und allfällige Terminverschiebungen.
Zeigt sich während der Ausführung ein nicht vorhersehbarer zusätzlicher Aufwand, informiert Adhesiva den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, gelten ab Rechnungsdatum folgende Fristen:
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Freelancer-Einsätze für andere Unternehmen: 10 Kalendertage netto.
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Direkte Aufträge von Privat- und Geschäftskunden: 30 Kalendertage netto.
Als Freelancer-Einsätze gelten Aufträge, bei denen ein Unternehmen Adhesiva als selbstständigen Leistungs-erbringer für eigene Projekte oder Kundenprojekte bucht. Die blosse Eigenschaft als Geschäftskunde führt nicht zur kürzeren Zahlungsfrist. Die Einordnung wird bei der Auftragserteilung festgehalten. Anzahlungen und Teil-zahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug kann Adhesiva nach Mahnung eine angemessene Nachfrist setzen und noch ausstehende Leistungen nach vorgängiger Ankündigung vorübergehend aussetzen. Verzugszinsen und weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Gestaltung und Produktionsfreigabe
Der Umfang der Gestaltungsarbeiten und der enthaltenen Korrekturrunden richtet sich nach der Offerte.
Vor der Produktion erhält der Kunde, soweit für den Auftrag vorgesehen, einen Entwurf oder ein «Gut zum Druck» beziehungsweise «Gut zur Ausführung». Er prüft insbesondere Texte, Schreibweisen, Zahlen, Masse, Positionierungen und die dargestellten Inhalte.
Die Freigabe erfolgt in dokumentierbarer Form, beispielsweise per E-Mail. Schweigen gilt nicht als Freigabe.
Für inhaltliche Fehler in der freigegebenen Vorlage, die vom Kunden stammen oder bei dessen vereinbarter Prüfung hätten erkannt werden müssen, trägt der Kunde die Verantwortung. Adhesiva bleibt für die fachgerechte Ausführung und die Übereinstimmung mit der freigegebenen Vorlage verantwortlich.
Änderungen nach der Freigabe können zusätzliche Kosten verursachen und Termine verschieben. Sie werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt.
9. Folierungen und Untergründe
Die Eignung des Untergrunds wird im Rahmen einer fachüblichen Prüfung beurteilt. Nicht erkennbare Vorschäden oder Materialschwächen lassen sich dabei unter Umständen nicht feststellen. Der Kunde informiert Adhesiva über bekannte Nachlackierungen, Reparaturen, Beschichtungen, Versiegelungen und sonstige Besonderheiten des Untergrunds. Stellt Adhesiva Bedenken hinsichtlich Haftung, Haltbarkeit oder schadensfreier Entfernung einer Folie fest, wird der Kunde informiert. Das weitere Vorgehen wird vor der Ausführung abgestimmt.
Die Haltbarkeit hängt unter anderem von Material, Untergrund, Beanspruchung, Witterung und Pflege ab. Angaben zur erwarteten Nutzungsdauer sind nur dann eine verbindliche Haltbarkeitsgarantie, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen. Bei der Entfernung können insbesondere bei vorgeschädigten, nachlackierten oder ungeeigneten Untergründen Klebstoffreste oder Oberflächenschäden entstehen. Die Verantwortung dafür richtet sich nach der Ursache und den gesetzlichen Bestimmungen. Adhesiva haftet für eine schuldhaft unsachgemässe Ausführung nach Ziffer 14.
11. Freelancer-Einsätze
Bei Freelancer-Einsätzen werden insbesondere Tätigkeit, Einsatzort, Einsatzdauer, Vergütung sowie die Bereitstellung von Material und Werkzeugen vereinbart. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand dokumentiert Adhesiva die geleisteten Stunden. Einwände gegen einen Arbeitsrapport sollen zeitnah mitgeteilt werden; das Ausbleiben einer Rückmeldung gilt nicht automatisch als Genehmigung.
Die Vergütung schuldet das Unternehmen, das Adhesiva beauftragt hat. Sie ist unabhängig davon fällig, ob dessen Endkunde bereits bezahlt hat. Adhesiva beachtet vereinbarte Sicherheits-, Zutritts- und Vertraulichkeitsvorgaben. Die rechtliche Einordnung des Einsatzes richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen und den gesetzlichen Vorschriften.
13. Prüfung und Mängel
Der Kunde prüft die ausgeführten Arbeiten und gelieferten Produkte nach Übergabe, sobald dies nach dem üblichen Geschäftsgang möglich ist, und meldet Mängel mit einer möglichst genauen Beschreibung. Fotos können die Abklärung erleichtern. Für die Prüfung, Mängelanzeige und Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Fristen werden durch diese AGB nicht verkürzt.
Adhesiva erhält Gelegenheit, einen gemeldeten Mangel zu prüfen und eine geeignete Behebung abzustimmen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben bestehen.
Normale Abnutzung sowie Schäden durch unsachgemässe Behandlung, Missachtung mitgeteilter Pflegehinweise oder nachträgliche Eingriffe Dritter begründen keine Mängelhaftung, soweit sie nicht auf eine von Adhesiva zu vertretende Ursache zurückgehen.
15. Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde bestätigt, dass er die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Schriften und sonstigen Inhalte für den vereinbarten Zweck verwenden lassen darf.
Adhesiva informiert den Kunden über erkennbare Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen. Eine Markenrecherche oder umfassende rechtliche Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
An selbst geschaffenen, urheberrechtlich geschützten Arbeiten räumt Adhesiva dem Kunden nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Weitergehende Rechte, insbesondere ausschliessliche Rechte oder eine umfassende Rechteübertragung bei Logos, werden gesondert vereinbart.
Offene Arbeitsdateien, nicht ausgewählte Entwürfe und bearbeitbare Produktionsdaten gehören nur dann zum Lieferumfang, wenn dies vereinbart wurde. Lizenzbedingungen von Drittanbietern, insbesondere für Bilder und Schriften, bleiben vorbehalten.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen bleiben vorbehalten.
Für Geschäftskunden wird, soweit rechtlich zulässig, Regensdorf als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Die Website dient der Information und der Kontaktaufnahme. Über die Website können keine Produkte direkt gekauft werden. Eine Anfrage begründet noch keinen Auftrag.
Offerten gelten während der darin angegebenen Frist. Fehlt eine solche Angabe, beträgt die Gültigkeit 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer verbindlichen Offerte oder durch die übereinstimmende Vereinbarung eines Auftrags zustande. Zur Nachvollziehbarkeit sollen Auftragserteilungen und Änderungen per E-Mail oder in einer anderen dokumentierbaren Form erfolgen.
4. Preise und Nebenkosten
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Ob Mehrwertsteuer geschuldet und im Preis enthalten ist, wird in der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Bei einem vereinbarten Festpreis gilt dieser für den beschriebenen Leistungsumfang. Bei einer Abrechnung nach Aufwand gelten die vereinbarten Stunden- und Materialansätze.
Fahrtzeit, Fahrkosten, Versand, Hebebühnen, Gerüste, besondere Hilfsmittel und weitere Nebenkosten werden nur zusätzlich verrechnet, wenn dies vereinbart wurde.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für den Auftrag benötigten Informationen, Inhalte, Dateien, Masse und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Vom Kunden gelieferte Angaben müssen richtig und vollständig sein. Adhesiva weist auf erkennbare Unstimmigkeiten hin. Eine umfassende Prüfung von Texten, rechtlichen Vorgaben, technischen Angaben oder fremden Daten ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde.
Notwendige Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern oder anderen Berechtigten sowie behördliche Bewilligungen beschafft der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist. Adhesiva informiert über entsprechende Erfordernisse, soweit sie bei fachgerechter Prüfung erkennbar sind.
8. Farben, Materialien und Ausführung
Bildschirmdarstellungen geben Farben und Materialwirkungen nicht verbindlich wieder. Auch zwischen verschiedenen Materialien und Produktionsverfahren können technisch bedingte Unterschiede auftreten.
Sind bestimmte Farbtöne, Oberflächen oder eine besonders genaue Farbübereinstimmung wesentlich, müssen vor der Produktion verbindliche Referenzen oder physische Muster vereinbart werden.
Technisch bedingte Abweichungen sind nur insoweit zulässig, als sie geringfügig und zumutbar sind und weder vereinbarte Eigenschaften noch den vorgesehenen Verwendungszweck beeinträchtigen.
10. Montage und Termine
Der Kunde sorgt zum vereinbarten Termin für den erforderlichen Zugang sowie für die vereinbarten Arbeitsbedingungen. Fahrzeuge und andere zu bearbeitende Objekte sind im vereinbarten Zustand bereitzustellen.
Zusätzliche Reinigungs- oder Vorbereitungsarbeiten werden nach vorgängiger Abstimmung verrechnet.
Verbindliche Fertigstellungs- und Montagetermininhalte werden ausdrücklich vereinbart. Verzögerungen wegen fehlender Unterlagen, ausstehender Freigaben oder nicht bereitgestellter Arbeitsflächen können eine angemessene Terminverschiebung erforderlich machen.
Verhindern ungeeignete Witterung oder andere nicht zu vertretende Umstände eine fachgerechte und sichere Ausführung, informiert Adhesiva den Kunden unverzüglich und vereinbart einen Ersatztermin. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben vorbehalten.
12. Absage und vorzeitige Beendigung
Absagen, Terminverschiebungen und die vorzeitige Beendigung eines Auftrags sollen möglichst frühzeitig in dokumentierbarer Form mitgeteilt werden.
Die Abrechnung richtet sich nach der Vereinbarung und den für den jeweiligen Vertrag geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Berücksichtigt werden insbesondere bereits erbrachte Leistungen, bestelltes und nicht mehr stornierbares Material, ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung.
Eine pauschale Stornogebühr besteht nur, wenn sie gesondert wirksam vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben vorbehalten.
14. Haftung
Adhesiva führt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht aus.
Die Haftung für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Ausschluss der Haftung für Schäden an Fahrzeugen, Glasflächen, Gebäuden oder anderen bearbeiteten Gegenständen.
Der Kunde trifft zumutbare Massnahmen, um einen erkennbaren Schaden möglichst gering zu halten.
16. Vertraulichkeit, Referenzen und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Auftrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Adhesiva veröffentlicht Kundenarbeiten, Namen, Logos oder Aufnahmen von Kundenobjekten zu Werbe- und Referenzzwecken nur mit vorgängiger Zustimmung des Kunden.
Personendaten werden nach dem anwendbaren Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung enthält die separate Datenschutzerklärung der Website.
18. Fassung und individuelle Vereinbarungen
Für einen Auftrag gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten für bestehende Verträge nur nach entsprechender Vereinbarung.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit der Vertrag sinnvoll fortgeführt werden kann. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das anwendbare Gesetz.